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Bei Menschen, die aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Erkrankung in ihren Arbeitsfähigkeiten und -fertigkeiten beeinträchtigt sind, so dass sie einer beruflichen Tätigkeit nicht oder nur sehr eingeschränkt nachgehen können, werden arbeitstherapeutische Behandlungsverfahren angewendet.
Ziel der Ergotherapie ist es, durch den Einsatz von Aktivitäten, Betätigung und Umweltanpassung dem Patienten eine größtmögliche Handlungsfähigkeit im Alltag, Lebensqualität und gesellschaftlicher Partizipation zu ermöglichen.
Es ist die Aufgabe des Therapeuten, die Arbeitsfähigkeit des Patienten zu erreichen. Dazu schafft er die entsprechenden Rahmenbedingungen, Übungsbereiche und entwickelt Förderprogramme zur Verbesserung/Wiederherstellung von:
Die Ergotherapeuten beraten die Patienten bzgl. der Möglichkeiten der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, darüber hinaus betreut er den Klienten an seiner (neuen) Arbeitsstelle und passt diesen Arbeitsplatz ggf. individuell an.