Freie An- und Abreise
Wenn Sie mit der Bahn fahren, bekommen Sie einen Reisegutschein. Wenn Sie mit dem Auto kommen, erhalten Sie 20 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.
Und die Zuzahlung?
Bei einer stationären Rehabilitation müssen Patienten maximal 10 Euro am Tag selbst zuzahlen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Je nach Kostenträger gibt es aber Unterschiede.
Bei einer Reha über die Deutsche Rentenversicherung
Die Zuzahlung gilt für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Zuzahlungen, die Sie bereits geleistet haben, werden auf die 42 Tage angerechnet. Sie erhalten nach Ihrer Rehabilitation eine Rechnung von der Deutschen Rentenversicherung, die Sie dann überweisen können.
Sie müssen nichts zuzahlen, wenn Sie
- Übergangsgeld
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II
- oder Leistungen vom Sozialamt beziehen.
Haben Sie nur ein geringes Einkommen, können Sie von der Zuzahlung ganz oder zum Teil befreit werden. Dafür Sie müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Bei einer Reha über Ihre gesetzliche Krankenkasse
Die Zuzahlung gilt für die gesamte Dauer des Klinikaufenthalts, auch wenn dieser länger als 42 Tage dauert. Ihre Zuzahlung leisten Sie hier vor Abreise in der Mittelrhein-Klinik - entweder in bar oder per EC-Karte.