Deutsche Rentenversicherung

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie können bestimmen, in welche Klinik Sie möchten.

Bestimmen Sie Ihre Reha-Klinik selbst

Bespechen Sie sich auch mit Ihrer Haus- oder Fachärztin oder Ihrem Haus- oder Facharzt, denn natürlich muss Ihr Krankheitsbild zu unseren Therapieangeboten passen.

Haben Sie sich für die Mittelrhein-Klinik entschieden, geben Sie diese in Ihrem Reha-Antrag unter dem Punkt "Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischer Rehabilitation" an.

Seit 1. Juli 2023 taucht die Frage nach der Wunschklinik in Ihrem Reha-Antrag prominent auf.

Wer keine Wunschklinik angibt, der bekommt mit dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vier Vorschläge, aus denen man wählen kann.

Entscheidet man sich für keine von ihnen, wird es die Klinik, die auf dem Bescheid oben in der Liste auftaucht.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Mittelrhein-Klinik entscheiden.